Hier findet ihr ein Nachschlagewerk: Verschiedene Begriffe, Ereignisse, Themen und Institutionen, denen ihr auf der Webseite begegnet, werden an dieser Stelle erklärt.
SD
Der SD (Sicherheitsdienst des Reichsführers SS) wird 1931 durch den Reichsführer SS Heinrich Himmler zunächst als Nachrichtendienst der SS (Schutzstaffel) gebildet und soll Informationen über politische Gegner/-innen und Oppositionsströmungen innerhalb der Nationalsozialisten sammeln. Ab 1934 wird der SD zum Nachrichtendienst der NSDAP. Er untersteht Reinhard Heydrich, der den SD 1939 im neugebildeten Reichssicherheitshauptamt mit der Sicherheitspolizei (Gestapo und Kripo) zusammenlegt.
Sicherheitspolizei
Nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler 1933 bringen die Nationalsozialisten schrittweise die Polizei unter ihre Kontrolle. Der Reichsführer SS Heinrich Himmler vereinigt in diesem Zuge die neugebildete »Geheime Staatspolizei« (Gestapo) mit der Kripo zur Sicherheitspolizei. Diese wird wiederum 1939 mit dem Sicherheitsdienst (SD) unter dem Dach des Reichssicherheitshauptamtes zusammengelegt.
Sicherungsverwahrung
Die Sicherungsverwahrung hält verurteilte Personen über ihre Strafdauer hinaus in Haft. Dieses Instrument führen die Nationalsozialisten 1933 per »Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher« ein. Diesen inhaftierten Personen sprechen Richter ab, sich bessern zu können. Sie stützen sich dabei häufig auf kriminalbiologische Vermutungen. Die Justiz übergibt im Jahr 1942 alle Sicherungsverwahrten an die SS. Sie sollen laut Himmler-Thierack-Abkommen in Konzentrationslagern sterben.
Sittendirne
»Sittendirne« gilt lange als synonyme Bezeichnung für Frauen, die polizeilich registriert der Prostitution nachgehen. Die Nationalsozialisten verschärfen die Regulierung und Kontrolle der Frauen. Dazu setzen sie die »Sittenpolizei« ein. Halten sich Prostituierte nicht an die Auflagen dieser Polizeiabteilung, drohen ihnen Strafen – bis hin zur Einweisung in Konzentrationslager.
Sittlichkeitsverbrecher
Als »Sittlichkeitsverbrecher« werden Personen bezeichnet, die sexuelle Straftaten begehen. Bereits im Strafrecht des Kaiserreichs können »Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit« mit Gefängnis oder Zuchthaus bestraft werden. Die Nationalsozialisten verschärfen das bestehende Strafrecht, indem sie für »Gewohnheitsverbrecher« längere Zuchthausstrafen, unbefristete Sicherungsverwahrung und weitere Maßregeln gesetzlich verankern.
SS
Die SS (»Schutzstaffel«) unter der Leitung von Heinrich Himmler versteht sich als elitärer Wehrverband des nationalsozialistischen Staates. Mit der Übernahme und dem Umbau der Polizei durch Himmler wird die SS zum zentralen Terrorinstrument des Regimes. 1934 erhält sie erhält die Kontrolle über sämtliche Konzentrationslager. Das 1939 gebildete Reichssicherheitshauptamt, die Planungszentrale für die Verbrechen im deutsch besetzten Europa, ist ihr zugeordnet.
Vernichtungslager
Vernichtungslager dienen den Nationalsozialisten zur systematischen Ermordung von Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma und anderen unerwünschten Gruppen. Zwischen 1941 und 1945 errichtet die SS acht Vernichtungslager im besetzten Polen und Belarus. Diese Tötungsstätten sind so angelegt, in ihnen schnell und massenhaft zu morden, ohne zuvor noch die Arbeitskraft der Verschleppten auszubeuten. Von den etwa 6 Millionen ermordeten Jüdinnen und Juden sterben etwa 2,7 Millionen in den Vernichtungslagern.
Volksgemeinschaft
Die »Volksgemeinschaft« ist das nationalsozialistische Ideal des Zusammenlebens von deutschen »Volksgenossen«. Wer dazugehört und wer nicht, bestimmen rassistische Kriterien. Die Ausgeschlossenen werden als »Volksschädlinge« herabgewürdigt. Zu ihnen zählen Juden und Jüdinnen, Sinti und Roma, politische Gegner/-innen, Menschen mit Behinderungen, Homosexuelle, aber auch »Asoziale« und »Berufsverbrecher«.
Vorbeugungshaft
Kurz nach ihrer Machtübernahme 1933 führen die Nationalsozialisten die »Vorbeugungshaft« als Instrument der »Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung« ein. Die Kriminalpolizei wird damit ermächtigt, mehrfach vorbestrafte Personen erneut festzunehmen und auf unbestimmte Zeit in Konzentrationslager zu überstellen. Mit einem Erlass vom Dezember 1937 geraten auch Personen ins Visier, denen »verbrecherische« oder »asoziale« Neigungen unterstellt wurden. Richterliche Überprüfungen gibt es nicht.
Wanderhof
Menschen, die keine feste Wohnung haben und von Ort zu Ort ziehen, werden »Wanderer« genannt. Sie arbeiten im Sommer oftmals in der Landwirtschaft und überwintern in »Wanderhöfen«. Im Nationalsozialismus weist die Fürsorge Menschen dort unter Zwang ein und verpflichtet sie zu arbeiten. Die dort eingesperrten Personen sehen die Nationalsozialisten als »arbeitsscheu« und »minderwertig« an. Ihnen drohen Zwangssterilisation und Konzentrationslager.