Hier findet ihr ein Nachschlagewerk: Verschiedene Begriffe, Ereignisse, Themen und Institutionen, denen ihr auf der Webseite begegnet, werden an dieser Stelle erklärt.
Rassenhygieniker
Als zentraler Pfeiler der nationalsozialistischen Ideologie fordert die »Rassenhygiene« die »Befreiung des deutschen Volkskörpers« von vermeintlichen »Schädlingen« und »Ballastexistenzen«. Darunter verstehen die Nationalsozialisten Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, Menschen mit Behinderungen, aber auch vermeintlich »Asoziale« oder »Kriminelle«. Sie verfügen Heiratsverbote, Zwangssterilisationen, Anstalts- und Lagereinweisungen oder töten »Erbbelastete« unmittelbar.
Rassenhygienisch
Als zentraler Pfeiler der nationalsozialistischen Ideologie fordert die »Rassenhygiene« die »Befreiung des deutschen Volkskörpers« von vermeintlichen »Schädlingen« und »Ballastexistenzen«. Darunter verstehen die Nationalsozialisten Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, Menschen mit Behinderungen, aber auch vermeintlich »Asoziale« oder »Kriminelle«. Sie verfügen Heiratsverbote, Zwangssterilisationen, Anstalts- und Lagereinweisungen oder töten »Erbbelastete« unmittelbar.
Rassenhygienische Forschungsstelle (RHF)
1936 nimmt die »Rassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle« des Reichsgesundheitsamtes ihre Arbeit auf. In Zusammenarbeit mit der Polizei erfassen und begutachten der Rassentheoretiker Robert Ritter (1901–1951) und seine Mitarbeiter/-innen über 23.000 Sinti und Roma. Ab 1941 führt Ritter zudem Zwangsuntersuchungen an Häftlingen in »Jugendschutzlagern« durch. Auf Grundlage der Gutachten entscheiden die Nationalsozialisten über Leben und Tod der Betroffenen.
Reichsgesundheitsamt
Als zentrale Gesundheitsbehörde beteiligt sich das Reichsgesundheitsamt an einer Reihe von Verbrechen: mit Gutachten für Zwangssterilisationen oder medizinischen Experimenten in Konzentrationslagern. Der Präsident des Amtes, Hans Reiter (1881–1969), verbreitet die nationalsozialistische Rassenideologie. Er greift dazu auf ein Netz an Gesundheitsämtern zurück, die ab 1934 in jedem Ort eingerichtet werden. Auch die Rassenhygienische Forschungsstelle ist ihm unterstellt.
Reichskriminalpolizeiamt (RKPA)
Im Sommer 1937 wird das Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) in Berlin als Zentrale der Kriminalpolizei für das gesamte Deutsche Reich – und später auch für die besetzten Länder – gebildet. Die Polizeidienststellen müssen die Anordnungen zur »polizeilichen Vorbeugungshaft« dem RKPA zur Bestätigung vorlegen. Dieses benennt den Haftort, in der Regel ein Konzentrationslager. Das RKPA untersteht ab 1939 als eigene Abteilung dem Reichssicherheitshauptamt.
Reichssicherheitshauptamt (RSHA)
Im September 1939 wird das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) unter Leitung des SS-Führers Reinhard Heydrich gegründet. Es ist das der SS unterstehende zentrale Amt für alle polizeilichen Aufgaben und sicherheitspolitischen Belange des Staates. Mit unbegrenzten Vollmachten ausgestattet, wird dort unter anderem über Einweisungen in Konzentrationslager entschieden. Die im gesamten Reich verteilten (Leit-)Stellen der Staatspolizei wie der Kriminalpolizei unterstehen dem Reichssicherheitshauptamt.
Reichstagsbrandverordnung
Am Abend des 27. Februar 1933 steht der Reichstag in Flammen. Die Nationalsozialisten bezichtigen die Kommunist/-innen der Brandstiftung. Tags darauf erlässt Reichspräsident von Hindenburg (1847–1934) die »Verordnung zum Schutz von Volk und Staat«. Diese hebelt die Grundrechte der Versammlungs-, Meinungs- und Pressefreiheit aus. Unmittelbar danach verschleppen Polizei und SA zehntausende KPD-Mitglieder und andere politische Gegner/-innen in Gefängnisse und »wilde« Konzentrationslager.
SA
Die Sturmabteilung ist der auf Adolf Hitler eingeschworene Wehrverband der NSDAP. Die SA schürt Antisemitismus und greift politische Gegner/-innen an. Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler dient die SA in Preußen als »Hilfspolizei«, verhaftet und quält Menschen, oft in »wilden« Lagern. 1934 gehören ihr etwa vier Millionen Männer an. Den Versuch der SA-Führung, aus ihr eine allumfassende Parteimiliz zu formen, beantwortet Hitler mit ihrer Entmachtung.
Schlurf
»Schlurfs« nennen sich Arbeiterjugendliche in Wien, die zur Zeit der NS-Herrschaft ihren eigenen Mode- Stil entwickeln und zu Jazzmusik tanzen. Das Wort »Schlurf« steht im österreichischen Sprachgebrauch für Müßiggang. Ähnlich wie die Hamburger »Swings«, die Pariser »Zazous«, die Prager »Potápki« leben »Schlurfs« in ihrer eigenen jugendlichen Subkultur, die im entschiedenen Gegensatz zu den militärisch getrimmten NS-Jugendorganisationen steht. Sie werden von den Nationalsozialisten verfolgt.
Schutzhaft
Durch Verhängen der »Schutzhaft« kann die Gestapo unerwünschte Personen, meist politische Gegner/-innen, für unbefristete Zeit in Schutzhaft- und Konzentrationslagern einsperren. Die Einweisung wird dabei nicht durch ein Gericht überprüft, sondern direkt von polizeilicher Seite angeordnet. Da die »Schutzhäftlinge« für die Zeit ihrer Haft vollkommen rechtlos gestellt sind, haben sie keine Möglichkeit Widerspruch einzulegen.