Glossar

Hier findet ihr ein Nachschlagewerk: Verschiedene Begriffe, Ereignisse, Themen und Institutionen, denen ihr auf der Webseite begegnet, werden an dieser Stelle erklärt.

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Konzentrationslager

Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrations­lagern inhaftiert.

korrektionelle Nachhaft

Einen Verurteilten nach abgesessener Haftstrafe in eine Arbeitsanstalt einzuweisen, nennt sich »Nachhaft«. Sie trifft diejenigen, die wegen Bettelns, »Landstreicherei« oder Prostitution bestraft werden. Bis zu zwei Jahren müssen sie in Arbeitshäusern Zwangsarbeit leisten. Die Unterbringung solle der Erziehung dienen, deshalb bezeichnet das Preußische Gesetz seit 1794 die »Nachhaft« als »korrektionell«. Erst 1969 untersagt das Bundesverfassungsgericht diese Art von Freiheitsentzug.

Krimineller Lebenslauf

Die Kriminalpolizei erstellt im Rahmen ihrer Ermittlungen in vielen Fällen einen »kriminellen Lebenslauf«. Darin sammelt sie Vorstrafen und Verurteilungen, aber auch Angaben zu den Familien- und Lebensverhältnissen. Am Ende eines solchen Lebenslaufes stehen die Beurteilung der betreffenden Person und die Empfehlung der Polizei, wie mit der Person weiter zu verfahren sei.

Kripo

Die Kriminalpolizei (»Kri­po«), ein regulärer Zweig der Polizeiarbeit für die Verfolgung von Straftaten, ist im Nationalsozialismus neben anderen Aufgaben für die Kontrolle und Verfolgung »Gemeinschaftsfremder« zuständig.  Als »Berufsverbrecher« oder »Asoziale« bezeichnete Personen werden von ihr planmäßig überwacht und zeitlich unbeschränkt in Haft genommen.
Die Beurteilung, was als »asoziales Verhalten« gilt, bleibt den Polizisten überlassen – kleinste Verhaltensauffälligkeiten können zur Inhaftierung führen.

KZ

Abkürzung für Konzentrations­lager

Bezeichnung für alle im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten errichteten Haftstätten für politische Gegner/-innen oder Menschen, die zu solchen erklärt wurden. Die Gefangenen sterben an schwerer körperlicher Zwangsarbeit, Unterernährung, Krankheiten, Folter sowie durch gezielte und willkürliche Morde. Die Lager stehen unter Kontrolle der SS (Schutzstaffel). Zwischen 1933 und 1945 waren insgesamt 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen in Konzentrations­lagern inhaftiert.

März-Aktion

Am 9. März 1937 verhaftet die Kripo erstmals massenhaft »Berufs- und Gewohnheitsverbrecher sowie gewohnheitsmäßige Sittlichkeitsverbrecher« im gesamten Reichsgebiet. Die Zahl der Festzunehmenden legt Reichsführer SS Heinrich Himmler als Chef der Polizei auf 2.000 fest. Sie werden nach ihren Vorstrafen und danach ausgewählt, ob sie eine Arbeit haben. Die Männer sperrt die Kripo in die Konzentrationslager Dachau, Lichtenburg, Sachsenburg sowie Sachsenhausen ein, die Frauen ins KZ Moringen.

NSDAP

Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) regiert von 1933 bis 1945 das Deutsche Reich. Die Partei gründet sich 1919 in München. Sie ist antisemitisch und völkisch ausgerichtet und strebt eine Diktatur an. Die NSDAP ist auf Adolf Hitler an ihrer Spitze zugeschnitten. Nach seiner Ernennung zum Reichskanzler verbietet Hitler 1933 alle anderen Parteien. Der NSDAP gehören 1943 mehr als siebeneinhalb Millionen Personen an.

Polenstrafrechtsverordnung

Die deutsche Gewaltherrschaft in den besetzten Gebieten beruht neben unmittelbarem Terror auch auf Justizunrecht. In Polen verschärft der Reichsführer SS Heinrich Himmler als Chef der deutschen Polizei 1941 massiv die Strafen. Mit der Polenstrafrechtsverordnung drohen Lager und Todesstrafe schon für kleine Vergehen. Darunter fällt Alltägliches wie Fahrradfahren oder Gaststättenbesuche. Das rassistische Sonderstrafrecht trifft auch die polnischen Zwangsarbeiter/-innen im Reichsgebiet.

Polizeiliche planmäßige Überwachung

Diese Form der Überwachung ermöglicht der Kriminalpolizei, Menschen ohne richterlichen Beschluss zu kontrollieren und strenge Auflagen zu verhängen. Betroffen sind vor allem als »Berufsverbrecher« bezeichnete Personen, Prostituierte, Homosexuelle sowie Sinti und Roma. Oft müssen die Betroffenen nachts zu Hause bleiben, sind verpflichtet, sich wöchentlich bei der Polizei zu melden, oder dürfen ihren Wohnort nur mit Genehmigung verlassen. Die Betroffenen können nicht gegen diese Auflagen vorgehen.

Rassenhygiene

Als zentraler Pfeiler der nationalsozialistischen Ideologie fordert die »Rassenhygiene« die »Befreiung des deutschen Volkskörpers« von vermeintlichen »Schädlingen« und »Ballastexistenzen«. Darunter verstehen die Nationalsozialisten Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, Menschen mit Behinderungen, aber auch vermeintlich »Asoziale« oder »Kriminelle«. Sie verfügen Heiratsverbote, Zwangssterilisationen, Anstalts- und Lagereinweisungen oder töten »Erbbelastete« unmittelbar.