Glossar

Hier findet ihr ein Nachschlagewerk: Verschiedene Begriffe, Ereignisse, Themen und Institutionen, denen ihr auf der Webseite begegnet, werden an dieser Stelle erklärt.

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Heil- und Pflegeanstalt

»Heil-­ und Pflegeanstalt« ist eine veraltete Bezeichnung für eine psychiatrische Klinik. Im Nationalsozialismus werden in diesen Klinken Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen oder Erkrankungen, aber auch Alkoholkranke, Homosexuelle und Personen, die sich sozial unangepasst verhalten, eingesperrt. Zwischen 1940 und 1945 werden mehr als 250.000 Menschen in deutschen Heil- und Pflegeanstalten ermordet.

Heimtückegesetz

Im Dezember 1934 erlässt die nationalsozialistische Führung das »Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen«. Mit ihm stellt sie Äußerungen unter Strafe, die »das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der NSDAP schwer schädigen«. Die Nationalsozialisten nutzen den Tatbestand auch, um Personen, an deren Lebensstil sie Anstoß nehmen, in Gefängnisse und Lager zu verbringen.

Himmler-Thierack-Abkommen

Am 18. September 1942 weisen Reichsjustizminister Otto Georg Thierack (1889–1946) und Reichsführer-SS Heinrich Himmler (1900–1945) die Justizbehörden an, »asoziale Elemente« direkt und ohne Verfahren zur »Vernichtung durch Arbeit« in Konzentrationslager zu überstellen. Das Abkommen betrifft unter anderen Sicherungsverwahrte, Jüdinnen und Juden sowie Sinti und Roma. Die vorsätzliche Tötung durch schwere Zwangsarbeit wird in dem Abkommen klar formuliert.

Hitlerjugend

Die Hitlerjugend (HJ) ist die nationalsozialistische Jugendorganisation für Jungen, ihr weiblicher Zweig der Bund Deutscher Mädel. Alle anderen Jugendverbände werden 1933 verboten.
Kinder und Jugendliche sollen nicht nur in der Schule, sondern auch in ihrer Freizeit nationalsozialistisch erzogen werden. Daher ist ab 1939 die Mitgliedschaft in der HJ für die 10- bis 18-Jährigen, die als »arisch« galten, verpflichtend.

IKL

Inspektion der Konzentrationslager

1934 ernennt der Reichsführer SS Heinrich Himmler den vormaligen Kommandanten des KZ Dachau, Theodor Eicke, zum Inspekteur der Konzentrationslager. Einige Monate später wird die gleichnamige Behörde gebildet (IKL). Sie ist für die Führung und Bewachung von insgesamt 32 KZ-Hauptlagern zuständig und gilt als Zentrale des KZ-Terrors: Die IKL organisiert in regelmäßigen Besprechungen den gesamten Lageralltag samt den dort begangenen Verbrechen an Häftlingen.

Inspektion der Konzentrationslager (IKL)

1934 ernennt der Reichsführer SS Heinrich Himmler den vormaligen Kommandanten des KZ Dachau, Theodor Eicke, zum Inspekteur der Konzentrationslager. Einige Monate später wird die gleichnamige Behörde gebildet (IKL). Sie ist für die Führung und Bewachung von insgesamt 32 KZ-Hauptlagern zuständig und gilt als Zentrale des KZ-Terrors: Die IKL organisiert in regelmäßigen Besprechungen den gesamten Lageralltag samt den dort begangenen Verbrechen an Häftlingen.

Jugendamt

Das Jugend­amt ist ein Teil der öffentlichen Fürsorge und hat den Auftrag, hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche sowie deren Familien zu unterstützen. Allerdings wählen die Nationalsozialisten genau aus, wen sie unterstützen. Um an die nötigen Informationen über die Familien zu gelangen, arbeitet das Jugend­amt eng mit dem Wohlfahrtsamt und den nationalsozialistischen Jugendorganisationen zusammen. Wenn Kinder und Jugendliche den Behörden auffallen, kann das Jugend­amt Fürsorgeerziehung beantragen.

Jugendschutzlager

Im Nationalsozialismus überwacht die Polizei auch Jugendliche. Nach Kriegsbeginn errichtet sie zwei KZ-ähnliche »Jugend­schutzlager«: Für männliche Jugendliche das KZ Moringen, für Mädchen und junge Frauen das KZ Uckermark. Auf unbestimmte Zeit eingewiesen werden Minderjährige zwischen 13 und 21 Jahren, denen Fürsorge und Polizei »widerspenstiges« oder »sittlich verkommenes« Verhalten vorwerfen. Sie werden meist als angeblich »asozial« inhaftiert, viele aber auch aus politischen Gründen.

Jugendwerkhof

Zwischen 1949 und 1989 gehen die Behörden der DDR scharf gegen abweichendes Verhalten von Jugendlichen vor. Sie weisen sie in Erziehungsheime – wie die Jugendwerkhöfe – ein: Schon »Schulbummelei« kann dafür ausreichen. Die Minderjährigen sollen durch schwere körperliche Arbeit umerzogen werden. Sie ähneln den schon lange existierenden Arbeitshäusern.

Kapo

In den Konzentrationslagern ernennt die SS einige Gefangene zu sogenannten Häftlingsvorarbeitern. Für eine bessere Behandlung müssen sie ihre Mithäftlinge überwachen und Anweisungen der SS durchsetzen. Diese beabsichtigte Umkehr von Opfer und Täter führt zu Misstrauen und Spaltung unter den Gefangenen. In vielen Erinnerungsberichten beschreiben Überlebende die sogenannten Kap­os oder Funktionshäftlinge als gewalttätig und grausam.