Glossar

Hier findet ihr ein Nachschlagewerk: Verschiedene Begriffe, Ereignisse, Themen und Institutionen, denen ihr auf der Webseite begegnet, werden an dieser Stelle erklärt.

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Erziehungsheim

In Heime kommen Jugendliche, die keine sorgende Familie haben oder ein unerwünschtes Verhalten zeigen. Die Nationalsozialisten greifen dafür auf Einrichtungen zurück, die meist von den Kirchen betrieben werden. Das Heimpersonal ist häufig gewalttätig und soll überdies die Jugendlichen bewerten: Wenn sie als »unerziehbar« eingestuft werden, droht ihnen die Zwangssterilisation. Außerdem werden einige in Jugendkonzentrationslager eingewiesen oder in Kliniken ermordet.

Euthanasie

Als »Euthanasie« (altgriechisch: schöner Tod) bezeichnen die Nationalsozialisten den Massenmord an Menschen mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen. Im Rahmen der »Aktion T4« töten Ärzte und Pflegepersonal 1940/41 über 70.000 Patient/-innen aus Heil- und Pflegeanstalten. Nach Protesten der Bevölkerung wird das Programm offiziell abgebrochen, heimlich aber fortgeführt. Insgesamt werden bis 1945 europaweit etwa 300.000 Patient/-innen in Tötungsanstalten, durch Medikamente oder gezieltes Verhungern ermordet.

Funktionshäftling

In den Konzentrationslagern ernennt die SS einige Gefangene zu sogenannten Häftlingsvorarbeitern. Für eine bessere Behandlung müssen sie ihre Mithäftlinge überwachen und Anweisungen der SS durchsetzen. Diese beabsichtigte Umkehr von Opfer und Täter führt zu Misstrauen und Spaltung unter den Gefangenen. In vielen Erinnerungsberichten beschreiben Überlebende die sogenannten Kapos oder Funktions­häftlinge als gewalttätig und grausam.

Für­sorgeanstalt

Als Für­sorge­­anstalten bezeichnen die nationalsozialistischen Wohlfahrtsämter vor allem Wanderhöfe und Arbeitshäuser. Sie dienen im Deutschen Reich als Haftstätten mit Arbeitszwang unter anderem für Personen, denen Landstreicherei, Bettelei, Prostitution oder Obdachlosigkeit vorgeworfen wird. Die Nationalsozialisten sperren ab 1933 zunächst Tausende in solche Anstalten ein. Bald darauf gehen sie verstärkt dazu über, Personengruppen, die sie als »Asoziale« bezeichnen, in Konzentrationslager zu verschleppen.

Fürsorge

Unter Für­­sorge werden die Hilfe und Sorge für andere Menschen verstanden. Zur öffentlichen Für­sorge zählen neben den Jugend- und Gesundheitsämtern die Wohlfahrtsämter. Sie sollen zum Beispiel Arbeitslose mit Geld unterstützen. Die Nationalsozialisten schließen verschiedene Personengruppen von der Fürsorge aus, weil sie nicht als Teil der »Volksgemeinschaft« angesehen werden. Darunter sind Juden oder Menschen, die als »arbeitsscheu« und »asozial« gelten.

Fürsorgeerziehung

Das Jugendamt kann Jugendliche aus ihren Familien heraus in Fürsorgeerziehung nehmen. Diesen Schritt begründet es meist mit dem Verhalten der jungen Menschen. Sie werden in Heime gesteckt, nachdem sie zum Beispiel von zuhause weggelaufen waren. Nach Gründen fragen die nationalsozialistischen Jugendämter nicht. Sie verlangen gehorsame Jugendliche. Alle anderen verdächtigen sie, »unerziehbar« zu sein. Ihnen drohen Zwangssterilisation, Psychiatrie und Jugendkonzentrationslager.

Fürsorgeheim

In Heime kommen Jugendliche, die keine sorgende Familie haben oder ein unerwünschtes Verhalten zeigen. Die Nationalsozialisten greifen dafür auf Einrichtungen zurück, die meist von den Kirchen betrieben werden. Das Heimpersonal ist häufig gewalttätig und soll überdies die Jugendlichen bewerten: Wenn sie als »unerziehbar« eingestuft werden, droht ihnen die Zwangssterilisation. Außerdem werden einige in Jugendkonzentrationslager eingewiesen oder in Kliniken ermordet.

Gauleiter

Der Gauleiter ist ein führendes Mitglied der NSDAP und für eine bestimmte Provinz, den sogenannten Gau, verantwortlich. Er hat ursprünglich die Aufgabe, die Aktivitäten der Partei und ihrer Organisationen innerhalb seines Gaus zu organisieren. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 bauen die Gauleiter ihren Einflussbereich aus und übernehmen vermehrt auch staatliche Aufgaben.

Gestapo

Die Nationalsozialisten schaffen die »Geheime Staatspolizei« zur Bekämpfung politischer Gegner/-innen. Auch an der Verfolgung von Minderheiten ist sie maßgeblich beteiligt. Ohne richterliche Prüfung können Beamte Wohnungen durchsuchen, Personen inhaftieren, in Konzentrationslager bringen oder ermorden. Sie erzwingen in Verhören Geständnisse unter Folter. In den besetzten Gebieten sind Ge­stapo­beamte an Massenerschießungen und anderen Verbrechen beteiligt.

Gewohnheitsverbrecher

Als »Gewohnheitsverbrecher« gelten seit den 1920er Jahren Personen, die wegen mehrerer Straftaten verurteilt sind. Bereits Ende 1933 nimmt die nationalsozialsozialistische Regierung diese Personengruppe mit einem eigenen Gesetz ins Visier. »Gefährlichen Gewohnheitsverbrechern« spricht die nationalsozialistische Justiz ab, sich bessern zu können, weil sie Kriminalität für vererbbar hält. Gegen diese Menschen ordnen Richter unbefristete »Sicherungsverwahrung« an. Später werden sie häufig auch als »Berufsverbrecher« bezeichnet.