Hier findet ihr ein Nachschlagewerk: Verschiedene Begriffe, Ereignisse, Themen und Institutionen, denen ihr auf der Webseite begegnet, werden an dieser Stelle erklärt.
Jugendamt
Das Jugendamt ist ein Teil der öffentlichen Fürsorge und hat den Auftrag, hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche sowie deren Familien zu unterstützen. Allerdings wählen die Nationalsozialisten genau aus, wen sie unterstützen. Um an die nötigen Informationen über die Familien zu gelangen, arbeitet das Jugendamt eng mit dem Wohlfahrtsamt und den nationalsozialistischen Jugendorganisationen zusammen. Wenn Kinder und Jugendliche den Behörden auffallen, kann das Jugendamt Fürsorgeerziehung beantragen.
Jugendschutzlager
Im Nationalsozialismus überwacht die Polizei auch Jugendliche. Nach Kriegsbeginn errichtet sie zwei KZ-ähnliche »Jugendschutzlager«: Für männliche Jugendliche das KZ Moringen, für Mädchen und junge Frauen das KZ Uckermark. Auf unbestimmte Zeit eingewiesen werden Minderjährige zwischen 13 und 21 Jahren, denen Fürsorge und Polizei »widerspenstiges« oder »sittlich verkommenes« Verhalten vorwerfen. Sie werden meist als angeblich »asozial« inhaftiert, viele aber auch aus politischen Gründen.
Jugendwerkhof
Zwischen 1949 und 1989 gehen die Behörden der DDR scharf gegen abweichendes Verhalten von Jugendlichen vor. Sie weisen sie in Erziehungsheime – wie die Jugendwerkhöfe – ein: Schon »Schulbummelei« kann dafür ausreichen. Die Minderjährigen sollen durch schwere körperliche Arbeit umerzogen werden. Sie ähneln den schon lange existierenden Arbeitshäusern.