Hier findet ihr ein Nachschlagewerk: Verschiedene Begriffe, Ereignisse, Themen und Institutionen, denen ihr auf der Webseite begegnet, werden an dieser Stelle erklärt.
Aktion 14f13
Unter dem Tarnnamen »Aktion 14f13« dehnen die Nationalsozialisten das Massenverbrechen der »Euthanasie«-Morde auf eine weitere Gruppe aus. Ab Frühjahr 1941 töten sie bis zu 20.000 KZ-Häftlinge, die sie für »nicht mehr arbeitsfähig« halten, in den Gasmordanstalten Bernburg, Sonnenstein und Hartheim. Die Auswahl der zu Verschleppenden nehmen Ärztekommissionen vor. Der Tarnname resultiert aus dem SS-Einheitsaktenplan: 14 für die IKL, f für Todesfall und 13 für Vergasung in einer Tötungsanstalt.
Aktion T4
»Aktion T4« ist die Tarnbezeichnung der Nationalsozialisten für den Mord an Menschen mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen. Das Kürzel bezieht sich auf die Berliner Adresse Tiergartenstraße 4, von der aus die »Zentraldienststelle T4«das Verbrechen steuert. In sechs Tötungsanstalten werden 1940/41 über 70.000 Patient/-innen mit Giftgas erstickt. Nach Protesten in der Bevölkerung wird die »Aktion T4« im Sommer 1941 offiziell eingestellt. Ein Teil des Personals wird in das besetzte Polen versetzt und führt dort 1942/43 den Massenmord an der jüdischen Bevölkerung durch.
Arbeitsamt
Staatliche Arbeitsämter sind in Deutschland seit der Weimarer Republik für die Arbeitsvermittlung zuständig. Ab 1933 werden sie zu einem Werkzeug der nationalsozialistischen Arbeitspolitik. Sie beteiligen sich an der Verfolgung von Personen, die sich aus unterschiedlichen Gründen weigern, eine Arbeit anzunehmen, streichen ihnen die Unterstützung und melden sie der Polizei. Im Zweiten Weltkrieg sind deutsche Arbeitsämter an der Verschleppung von Zwangsarbeitern und am Holocaust beteiligt.
Arbeitshaus
Arbeitshäuser gibt es in Europa seit dem 16. Jahrhundert. Im Deutschen Reich dienen sie als Haftstätten mit Arbeitszwang unter anderem für Personen, denen Landstreicherei, Bettelei, Prostitution oder Obdachlosigkeit vorgeworfen wird. Die Nationalsozialisten sperren ab 1933 zunächst Tausende in Arbeitshäuser. Bald darauf gehen sie verstärkt dazu über, Personengruppen, die sie als »Asoziale« bezeichnen, in Konzentrationslager zu verschleppen.
arbeitsscheu
Der Begriff wurde von Behörden bereits vor 1933 verwendet. Die Nationalsozialisten verunglimpfen damit Arbeitslose, denen sie vorwerfen, sich keine Arbeit suchen zu wollen. Diese Personen erhalten keine staatliche Hilfe – stattdessen zwingt die Fürsorge sie zu schwerer Arbeit und sperrt die Polizei sie vielfach in Konzentrationslagern ein. Allein 1938 verhaftet sie mehr als 10.000 Personen. »Arbeitsscheue« gilt den Nationalsozialisten als erblich und als Gefahr für die »Volksgemeinschaft«.
Arbeitsscheue
Der Begriff wurde von Behörden bereits vor 1933 verwendet. Die Nationalsozialisten verunglimpfen damit Arbeitslose, denen sie vorwerfen, sich keine Arbeit suchen zu wollen. Diese Personen erhalten keine staatliche Hilfe – stattdessen zwingt die Fürsorge sie zu schwerer Arbeit und sperrt die Polizei sie vielfach in Konzentrationslagern ein. Allein 1938 verhaftet sie mehr als 10.000 Personen. »Arbeitsscheue« gilt den Nationalsozialisten als erblich und als Gefahr für die »Volksgemeinschaft«.
Arbeitsvertragsbruch
Während des Zweiten Weltkrieges dürfen Arbeiter/-innen von sich aus ihren Arbeitsplatz weder aufgeben noch wechseln. Es herrscht eine Dienstpflicht, ähnlich der Wehrpflicht. Wer dagegen verstößt, wird von besonderen Arbeitskontrolleuren (»Treuhänder der Arbeit«) wegen »Arbeitsuntreue«, »-vertragsbruch« oder »-bummelei« angezeigt. Dafür reichen bereits wenige Fehltage aus. Es drohen Gefängnisstrafen oder die Einweisung in Konzentrationslager bzw. andere Zwangsarbeitslager (»Arbeitserziehungslager«).
Armenhaus
Für Menschen ohne Arbeit und Geld bleibt lange Zeit nur, in ein Armenhaus zu gehen. Sie werden dort vom Staat oder der Kommune kurzzeitig unterstützt. Besonders ältere und arbeitsunfähige Personen müssen im örtlichen Armenhaus um Unterkunft bitten. Diese Einrichtungen wandeln die Nationalsozialisten vielfach in Arbeitshäuser um. Für die Bewohner/-innen bedeutet dieser Schritt, dass sie trotz Alter oder Krankheit unter Kontrolle stehen und Arbeit leisten müssen.
asozial
Menschen werden als »asozial« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.
Asoziale
Menschen werden als »Asoziale« bezeichnet und verfolgt, weil sie in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« keinen Platz haben. Das betrifft vor allem Arbeits- oder Wohnungslose, Bettler, Fürsorgeempfänger/-innen, Prostituierte oder unangepasste Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, die Gemeinschaft zu gefährden. Bei ihrer Verfolgung arbeiten Behörden wie Fürsorgeämter, Justiz und Polizei zusammen. Sie schaffen ein engmaschiges Netz aus Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen.
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