Berlin am 10. Oktober 2024
Am 10. Oktober 2024 luden die KZ-Gedenkstätte Flossenbürg und die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas zur Eröffnung der Ausstellung »Die Verleugneten. Opfer des Nationalsozialismus 1933 – 1945 – heute« in die Landesvertretung Rheinland-Pfalz, In den Ministergärten 6, 10117 Berlin, ein.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth betonte in ihrem Grußwort: »So genannte ›Berufsverbrecher‹ und so genannte ›Asoziale‹ wurden viel zu lange nicht als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt. Erst 2020 forderte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, die Stigmatisierung dieser Opfergruppen zu beenden und sie stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Ein Resultat dieses Beschlusses ist diese Ausstellung ›Die Verleugneten‹. Die Lebensgeschichten, die wir hier kennenlernen, richten wichtige Fragen an uns: Nach welchen Kriterien beurteilen wir Menschen? Welche Vorurteile beeinflussen unsere Rechtsprechung? Welche Werte vermitteln uns die Opfer der NS-Justiz? Mein besonderer Dank gilt Frank Nonnenmacher, der mit seinem Initiativkreis das Schweigen gebrochen und das Thema mit großem Erfolg in den politischen Raum gestellt hat.«
Mascha Krink, Daniel Haberlah, Levinia Stevens und Liane Lieske sind für die Eröffnung nach Berlin gereist. Vor über 300 Gästen sprachen sie über ihre Familien, aber auch über die gesellschaftliche und politische Aktualität der Ausstellung: »An die Vergangenheit erinnern, um die Gegenwart zu verstehen und die Zukunft zu gestalten.« Zu den Redebeiträgen.
Prof. Dr. Frank Nonnenmacher, ebenfalls Angehöriger und Erster Vorsitzender des Verbands für das Erinnern an die verleugneten Opfer des Nationalsozialismus (vevon), sprach über die Verfolgung seines Onkels und die Initiative zum Bundestagsbeschluss und formulierte: »Die NS-Opfer mit dem grünen und dem schwarzen ›Winkel‹ galten über 75 Jahre lang als zu Recht von den Nazis Verfolgte. Die Anerkennung durch den Deutschen Bundestag 2020 war für uns Angehörige der Verfolgten ein wichtiges Signal. Die Ausstellung ist ein erster Schritt, dem noch weitere folgen müssen, um den Opfern und ihren Familien den in dem Bundestagsbeschluss geforderten ›angemessenen Platz‹ in der Erinnerungskultur einzuräumen. Ein zentrales Mahnmal wäre ein notwendiger weiterer Schritt.«